Übersicht zu den Abwassergebühren
gültig ab 01.01.2009
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Grundlagen: Satzung des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain über die Sammlung, Ableitung und Behandlung der anfallenden Abwässer (Entwässerungsatzung) vom 11. Juli 2007 und Satzung des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) vom 1. Oktober 2008
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1. |
Schmutzwassergebühr
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1.1. |
Grundgebühr für Abwasser, welches in öffentliche Kanäle
eingeleitet und anschließend durch eine Kläranlage gereinigt wird
(nach Maßstab Wohnungseinheiten bzw.Wohnungseinheiten
Gleichwerte, § 10 Abwassergebührensatzung)
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96,00 EUR/pro Jahr
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1.2. |
Mengengebühren (§ 11 Abwassergebührensatzung) |
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1.2.1. |
Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und
anschließend durch eine Kläranlage gereinigt wird
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2,93 EUR/m³ |
1.2.2. |
Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird, die
nicht
an eine Kläranlage angeschlossen sind |
1,94 EUR/m³ |
1.2.3. |
Fäkalwasser, das aus abflusslosen Gruben entnommen,
abgefahren
und in einer Kläranlage gereinigt wird |
17,50 EUR/m³ |
1.2.4. |
Fäkalschlamm, der aus Kleinkläranlagen entnommen,
abgefahren
und in einer Kläranlage gereinigt wird
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29,00 EUR/m³ |
2. |
Niederschlagswassergebühr (§ 16 Abwassergebührensatzung)
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1,10 EUR/m² |
3. |
Aufwandsersatz für Grundstücksanschlüsse
(§ 17 Abwassergebührensatzung) |
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3.1. |
Aufwandsersatz für Grundstücksanschlüsse bei Verlegung
in vorhandenen befestigten Straßen bei offener Bauweise
- Schmutzwasser
- Mischwasser |
445,00 EUR/m
534,00
EUR/m |
3.2. |
Aufwandsersatz für Grundstücksanschlüsse bei Verlegung
in Neubaugebieten und unbefestigten Straßen sowie auf dem
anzuschließendem Grundstück
- Schmutzwasser
- Mischwasser |
403,00 EUR/m
492,00 EUR/m |
3.3. |
Aufwandsersatz für die Errichtung von Kontrollschächten
- DN < 800 mm
- DN > 800 mm
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593,00 EUR/Stck.
1 068,00 EUR/Stck.
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4. |
Aufwandsersatz für sonstige Aufwendungen
(§ 18 Abwassergebührensatzung) |
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4.1. |
Schachtscheingenehmigung für Einzelstandorte |
24,00 EUR pro Standort |
4.2. |
Schachtscheingenehmigung nach Aufwand |
25,00 EUR pro Stunde |
4.3. |
Bearbeitung einer Bauvoranfrage |
24,00 EUR |
4.4. |
Mahnung fälliger Abgaben |
5,00 EUR |
Bei Abwassergebühren wird keine Umsatzsteuer erhoben.
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