Übersicht zu den Abwassergebühren als PDF gültig ab 01.09.2009
 
 
Übersicht zu den Abwassergebühren als PDF gültig bis 31.12.2008

Übersicht zu den Abwassergebühren
gültig ab 01.01.2009

Grundlagen: Satzung des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain über die Sammlung, Ableitung und Behandlung der anfallenden Abwässer (Entwässerungsatzung) vom 11. Juli 2007 und Satzung des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) vom 1. Oktober 2008

1.

Schmutzwassergebühr

 

1.1.

Grundgebühr für Abwasser, welches in öffentliche Kanäle eingeleitet und anschließend durch eine Kläranlage gereinigt wird (nach Maßstab Wohnungseinheiten bzw.Wohnungseinheiten Gleichwerte, § 10 Abwassergebührensatzung)

96,00 EUR/pro Jahr

1.2.

Mengengebühren (§ 11 Abwassergebührensatzung)

 

1.2.1.

Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und anschließend durch eine Kläranlage gereinigt wird

2,93 EUR/m³

1.2.2.  

Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird, die nicht
an eine Kläranlage angeschlossen sind

1,94 EUR/m³

1.2.3.

Fäkalwasser, das aus abflusslosen Gruben entnommen, abgefahren
und in einer Kläranlage gereinigt wird

17,50 EUR/m³

1.2.4.

Fäkalschlamm, der aus Kleinkläranlagen entnommen, abgefahren
und in einer Kläranlage gereinigt wird

29,00 EUR/m³

2.

Niederschlagswassergebühr (§ 16 Abwassergebührensatzung)

1,10 EUR/m²

3.

Aufwandsersatz für Grundstücksanschlüsse
(§ 17 Abwassergebührensatzung)

 

3.1.

Aufwandsersatz für Grundstücksanschlüsse bei Verlegung in vorhandenen befestigten Straßen bei offener Bauweise
- Schmutzwasser
- Mischwasser

445,00 EUR/m
534,00 EUR/m

3.2.

Aufwandsersatz für Grundstücksanschlüsse bei Verlegung in Neubaugebieten und unbefestigten Straßen sowie auf dem anzuschließendem Grundstück
- Schmutzwasser
- Mischwasser

403,00 EUR/m
492,00 EUR/m

3.3.

Aufwandsersatz für die Errichtung von Kontrollschächten
- DN < 800 mm
- DN > 800 mm


593,00 EUR/Stck.
1 068,00 EUR/Stck.

4.

Aufwandsersatz für sonstige Aufwendungen
(§ 18 Abwassergebührensatzung)

 

4.1.

Schachtscheingenehmigung für Einzelstandorte

24,00 EUR pro Standort

4.2.

Schachtscheingenehmigung nach Aufwand

25,00 EUR pro Stunde

4.3.

Bearbeitung einer Bauvoranfrage

24,00 EUR

4.4.

Mahnung fälliger Abgaben

5,00 EUR

Bei Abwassergebühren wird keine Umsatzsteuer erhoben.

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