Übersicht zu den Wassergebühren als PDF
gültig ab 01.01.2009

Übersicht zu den Wassergebühren

Grundlagen: Satzung des Versorgungsverbandes Grimma Geithain über die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung) vom 09. April 2003 und Satzung des Versorgungsverbandes Grimma Geithain über die Erhebung von Wassergebühren (Wassergebührensatzung) vom 01. Oktober 2008

Gültig ab dem 01.01.2009

1.

Mengengebühr nach dem ermittelten Verbrauch
(§ 6 Wassergebührensatzung)

bis 10.000 m³
von 10.001 m³ bis 20.000 m³
von 20.001 m³ bis 40.000 m³
über 40.000 m³




1,75€/m³
1,63€/m³
1,43€/m³
1,25€/m³

2.

Grundgebühr (nach Maßstab Wohnungseinheit/-en,
Gleichwerte, § 5 Wassergebührensatzung)

96,00 €/Jahr

3.

Aufwandsersatz für Hausanschlüsse
(§ 9 Wassergebührensatzung)

 

3.1.

Grundbetrag

1.220,00 €

3.2.

Zuschlag für die Anschlussleitung

20,00 €

3.3.

Zuschlag für die befestigte Oberfläche

51,00 €

3.4.

Inbetriebsetzung der Anlage

40,00 €

4.

Aufwandsersatz für sonstige Aufwendungen
(§ 10 Wassergebührensatzung)

 

4.1.

zeitweilige Absperrung

25,00 €

4.2.

Wiederinbetriebnahme nach Einstellung der Versorgung bzw. Wiederinbetriebnahme nach zeitweiliger Absperrung, je

50,00 €

4.3.

Einstellung der Versorgung

25,00 €

4.4.

Aufwandsersatz bei Beschädigung/
Verlust der Messeinrichtung

75,00 €

4.5.

Schachtscheingenehmigung für Einzelstandorte

24,00 €/Standort

4.6.

Schachtscheingenehmigung nach Aufwand

25,00 €/h

4.7.

Bearbeitung einer Bauvoranfrage

24,00 €

4.8.

Mahnung fälliger Abgaben

5,00 €

5.

Nutzung eines Standrohrzählers


5,00 €/pro Tag


Zu den Gebühren tritt noch die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe.

 
 


Satzung des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain in der Neufassung vom 29. September 2005 als PDF

1. Änderung zur Verbandssatzung als PDF
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