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Verbandsversammlung
Jede Gemeinde ist mit ihrem Bürgermeister vertreten (16 Mitglieder). Die Stimmverteilung folgt nach Einwohnerzahl.
Die Verbandsversammlung beschließt in allen grundsätzlichen Angelegenheit wie z.B. Satzungen, Höhe der Gebühren, Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse. |