Satzung des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain in der Neufassung vom 29. September 2005 als PDF

1. Änderung zur Verbandssatzung als PDF

Verbandsversammlung
Jede Gemeinde ist mit ihrem Bürgermeister vertreten (16 Mitglieder). Die Stimmverteilung folgt nach Einwohnerzahl.
Die Verbandsversammlung beschließt in allen grundsätzlichen Angelegenheit wie z.B. Satzungen, Höhe der Gebühren, Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse.

Verbandsvorsitzender

Das Amt wird mit einem Bürgermeister besetzt.
Der Verbandsvorsitzende vertritt den Verband nach außen, er leitet die Sitzungen der Verwaltungsrates und der Verbandsversammlung.

Verwaltungsrat

Mitglieder: 6 Bürgermeister und der Verbandsvorsitzende.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Der Verwaltungsrat entscheidet in Angelegenheiten, wenn die Verbandsversammlung gemäß Verbandssatzung nicht zuständig ist.
Die Mitglieder des ehemals beratenden Ausschusses nehmen als berufene Bürger an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil.

Geschäftsführer
Dieser führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung aus und setzt die Beschlüsse der Verwaltungsrates
und der Verbandsversammlung um.

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