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Was Bauwillige und Bauherren wissen und beachten sollten?

Was muss ich bei der Bauplanung für den Trinkwasser-Hausanschluss beachten?

Schon in der Bauplanung sollten Grundstückseigentümer beachten, eine geeignete Übergabestelle für das Trinkwasser zur Verfügung zu stellen (möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012).

Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken und gut zugänglich sein. Sie sollte außerdem möglichst nahe der zur Straße hingewandten Fassade liegen. Das reduziert die Kosten für die Hausanschlussleitung.

Die Hausanschlussleitung sollte nicht länger als 30 Meter sein. Wenn die Länge der zu verlegenden Leitung auf dem Grundstück 15 Meter übersteigt, muss der Anschlussnehmer auf eigene Kosten an der Grundstücksgrenze einen Wasserzählerschacht errichten.

Was gilt es beim Grundstücksanschluss für Abwasser zu berücksichtigen?

Der Grundstücksanschluss für Abwasser ist Teil des öffentlichen Kanalnetzes. Damit ist der Bereich zwischen dem Kanal bis zur Grundstücksgrenze beziehungsweise bis zur straßenseitigen Außenkannte des Kontrollschachtes gemeint.

Der Kontrollschacht muss höchstens zwei Meter hinter der Grundstücksgrenze mit einer Dimension von mindestens DN 400 nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet werden. Ein Betrieb oder ein Sachverständiger müssen dem Versorgungsverband Grimma-Geithain die fachgerechte Ausführung der Arbeiten schriftlich bescheinigen. Falls kein Kontrollschacht vorhanden ist, endet der Grundstücksanschluss an der Grundstücksgrenze.

Bei einer Grenzbebauung muss der Bauherr eine fachgerechte Reinigungsöffnung herstellen. Gibt es Sohlhöhendifferenzen, so ist eine Druckentwässerung, zum Beispiel über eine Hebeanlage, einzubauen. Deshalb ist es ratsam, den Grundstücksanschluss rechtzeitig zu beantragen, etwa über eine Bauvoranfrage.

Wer beantragt den neuen Hausanschluss?

Dafür ist der Grundstückseigentümer zuständig. Ist der Bauherr nicht mit dem Grundstückseigentümer identisch, so benötigt er für die Beantragung die Zustimmung und Vollmacht.
Die Antragsformulare händigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice aus. Auf Wunsch werden diese auch zugeschickt. Das Herunterladen auf der Internetseite des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain (VVGG) ist ebenfalls möglich.

Wer einen Hausanschluss beantragt, muss einen amtlichen Plan des Flurstücks im Maßstab 1:1 000, 1:2 000 oder 1:2 730 vorlegen sowie Informationen zur gewünschten Leitungsführung liefern.

Die Herstellung und Inbetriebnahme des Hausanschlusses hängt auch von örtlichen Gegebenheiten ab. Daher können die Bearbeitungszeiten variieren.

Ist der Antrag geprüft, bekommt der Grundstückseigentümer einen Anschlussvertrag für Trinkwasser und Abwasser – sowie ein Kostenangebot zur Herstellung der Anschlüsse.

Um unnötige Verzögerungen und Termindruck zu vermeiden, ist es ratsam, den Hausanschluss frühzeitig zu beantragen, mindestens drei Monate vor Baubeginn. Die Zustimmung des VVGG ist für zwei Jahre gültig.

Wer legt die Leitungsführung fest?

Das obliegt den Fachleuten, die den Anschluss und damit die Verbindung von der öffentlichen Trinkwasserleitung beziehungsweise dem Abwasserkanal herstellen. Dabei werden die Wünsche des Eigentümers so weit es geht berücksichtigt.

Was gehört zur Hausinstallation für Trink- beziehungsweise Abwasser?

Die Trinkwasserhausinstallation umfasst alle nach der Übergabestelle im Anschlussobjekt verlegten Leitungen sowie die eingebauten Geräte bis zur letzten Entnahmestelle. Eine Ausnahme bildet der Wasserzähler, der Eigentum des VVGG ist.

Grundstücksentwässerungsanlagen sind Einrichtungen zur Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des auf dem Grundstück anfallenden Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage. Dies sind insbesondere Grundstücksentwässerungsleitungen, Messschächte, Hebeanlagen, Rückstausicherungen, abflusslose Gruben, Kleinkläranlage, Vorreinigungs- und Rückhalteanlagen sowie Kontroll- und Übergabeschächte für das Grundstück.

Gut zu wissen: Die Trinkwasserhausinstallation und die Grundstücksentwässerungsanlage gehören dem Anschlussnehmer beziehungsweise dem Grundstückseigentümer.

Welche Kosten fallen an?

Die Informationen dazu sind in den Preisblättern des VVGG zusammengefasst.

Können die Anschlussleitungen eigenständig hergestellt werden?

Das ist nicht möglich. Das übernimmt die Veolia Wasser Deutschland GmbH als Betriebsführer des VVGG beziehungsweise eine von ihr beauftragte Fachfirma. Das ist notwendig, da die Anschlussleitungen Bestandteil des öffentlichen Netzes sind.

Die Herstellung der Trinkwasserhausinstallation im Gebäude muss ebenfalls ein Fachbetrieb übernehmen. Geeignete Anbieter sind einem Installateurverzeichnis auf der Website der Veolia Wasser Deutschland GmbH aufgelistet. Nur so ist gewährleistet, dass die Trinkwasserhausinstallation unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Einhaltung der DIN 1988 hergestellt wird. Dieselben Regularien gelten für den Abwasseranschluss.

Wann steht Trinkwasser im Gebäude zur Verfügung?

Sobald der vom Eigentümer oder Bauherren beauftragte Fachbetrieb gegenüber dem VVGG die Fertigstellung der Hausinstallation angezeigt hat, kann die Kundenanlage in Betrieb genommen werden.

Weitere Informationen sind den Satzungen mit Ver- und Entsorgungsbedingungen des VVGG zu entnehmen. Diese sind beim Kundenservice der Veolia erhältlich – oder können hier auf der Internetseite heruntergeladen werden.