Kalkulation gilt für 2026 bis 2028 / Verschuldung soll mit Blick auf künftige Generationen gesenkt werden
Der Versorgungsverband Grimma-Geithain (VVGG) hat die Trink- und Abwassergebühren für den Zeitraum 2026 bis 2028 neu kalkuliert. Sie treten zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft. Die Verbandsversammlung beschloss die Kalkulation auf ihrer jüngsten Sitzung einstimmig.
Was war die Ausgangslage?
Im Trinkwasserbereich ergab sich für die Jahre 2022 bis 2024 eine Unterdeckung in Höhe von 1,15 Millionen Euro: Die neue Kalkulation sieht nun vor, diese bis 2028 vollständig abzubauen. Eine andere Situation zeigte sich im Bereich der Abwasserentsorgung: Hier wurde insgesamt eine Überdeckung in Höhe von 2,47 Millionen Euro ermittelt, die auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben im neuen Kalkulationszeitraum zwingend eingearbeitet werden musste, unterstreicht Lutz Kunath, der Geschäftsführer des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain.
Entwicklung der Trinkwassergebühren
Die Verbandsversammlung, die Mitte November zusammengekommen war, verständigte sich auf eine Variante, bei der die monatliche Grundgebühr bei 14 Euro und die verbrauchsabhängige Mengengebühr bei 2,11 Euro pro Kubikmeter liegt. Bis Ende 2025 zahlen die Kunden des VVGG zehn Euro Grundgebühr und 2,08 Euro pro Kubikmeter Trinkwasser. Alle Gebühren im Trinkwasser verstehen sich zuzüglich sieben Prozent Umsatzsteuer.
Der VVGG setzt im neuen Kalkulationszeitraum einen kalkulatorischen Zinssatz von fünf Prozent an, um Mittel für die Investitionstätigkeit der Kommunalen Wasserwerke Grimma-Geithain zu erwirtschaften und außerdem die Verschuldung zu bremsen. Bislang wurden hier drei Prozent veranschlagt. Bis maximal sechs Prozent sind laut Sächsischem Kommunalabgabengesetz zulässig. Den kalkulatorischen Zinssatz legt der Verband – innerhalb des gesetzlichen Spielraumes – nach eigenem Ermessen fest und verzinst damit sein Kapital.
Entwicklung der Abwassergebühren
Mit 2,89 Euro pro Kubikmeter (bisher: 3,01 Euro) sinkt die Mengengebühr für jene Kunden mit einem zentralen Anschluss an die Kanalisation ab dem kommenden Jahr sogar, allerdings steigen die monatlichen Belastungen über die Grundgebühr, die mit 14,98 Euro festgelegt wurde. Bisher waren das 9,35 Euro pro Monat.
Ab dem neuen Jahr sinkt die Gebühr für die Entsorgung des Niederschlagswassers von 1,02 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche auf künftig 84 Cent.
Die Entsorgung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen wird günstiger. Die Gebühr sinkt von 57,01 auf 50,53 Euro pro Kubikmeter. Teurer wird hingegen die Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben, die von 15,35 Euro auf 18,19 Euro pro Kubikmeter steigt.
Im Abwasserbereich fällt keine Umsatzsteuer an. Im Vergleich zum Trinkwasserbereich ist hierfür in der neuen Gebührenkalkulation ein niedrigerer kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von vier Prozent eingestellt worden, „weil liquide Mittel zur Stützung der Investitionstätigkeit der Kommunalen Wasserwerke zur Verfügung stehen“, erklärt Lutz Kunath.
Wie wirken sich die neuen Gebührensätze aus?
Ein Drei-Personen-Haushalt, der durchschnittlich 90 Kubikmeter Trinkwasser jährlich verbraucht, zahlt ab 2026 dann 4,52 Euro pro Monat mehr Trinkwassergebühren.
Mit einer monatlichen Mehrbelastung von 3,23 Euro muss ein Drei-Personen-Haushalt rechnen, der pro Jahr 90 Kubikmeter Trinkwasser verbraucht, für 100 Quadratmeter versiegelte Fläche auf dem Grundstück Niederschlagswasser-Gebühren zahlt und an die zentrale Kanalisation angeschlossen ist.
Welche Aspekte flossen in die neue Kalkulation ein?
Die Grundlage bilden der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 sowie der Finanzplan für den Zeitraum 2026 bis 2028. Hinzu kommen vermehrt wirtschaftliche Risiken sowie in allen Bereichen gestiegene Kosten. Einen gewichtigen Anteil, so der Verbandsgeschäftsführer, habe auch die Zinsentwicklung für Darlehen. Auch stehen dem Verband – bis auf wenige Ausnahmen – keine Förderprogramme des Freistaates mehr zur Verfügung, um notwendige Maßnahmen zur Ertüchtigung der Trinkwasser-Infrastruktur und des Abwassersystems zu finanzieren.
Zudem spiele die Verschuldung des Verbandes eine Rolle, die nicht ins Unermessliche steigen dürfe und die es nicht zuletzt mit Blick auf künftige Generationen zu beherrschen gelte, wie der Geschäftsführer deutlich macht. Und es fließen immer auch die Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2022 bis 2024 in das künftige Zahlenwerk ein.
„Ich denke, wir haben mit den neuen Gebühren die Balance geschafft, unsere Kunden nicht übermäßig zu belasten und gleichzeitig die anfallenden Kosten sowie die Verschuldung im Blick zu behalten“, unterstreicht Lutz Kunath, der im Dezember seine letzte Verbandsversammlung bestreiten wird bevor er in den Ruhestand geht.
