24h-Notfall-Telefon: 0800 6756709

VVGG-Kunden lesen Zählerstände ab

Stichtagsablesung vorgezogen wegen Umstellung auf öffentliches Recht / Abgabefrist endet am 9. Dezember

Früher als in den Jahren zuvor sind die Kunden des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain (VVGG) aufgefordert, ihren Wasserzählerstand abzulesen und an den Kundenservice der Veolia Wasser Deutschland GmbH in Grimma zu übermitteln. „Das hängt mit dem Wechsel des Verbandes vom Privatrecht ins öffentliche Recht zum 1. Januar 2023 zusammen“, informiert Andreas Horny, Leiter Kundenservice bei Veolia. Deshalb müssten die Jahresrechnungen schon bis Ende Januar verschickt werden.

Alle Kunden des VVGG haben in der vergangenen Woche Post bekommen und wurden gebeten, ihren Wasserverbrauch mitzuteilen. „Das geht am schnellsten und einfachsten mit einem personalisierten QR-Code, der auf jeden Kunden zugeschnitten ist“, erläutert Andreas Horny. Wer den Code mit Smartphone scannt, muss in der Eingabemaske nur noch den Zählerstand und das Ablesedatum eintragen – alle anderen kundenbezogenen Angaben sind dort bereits hinterlegt.

Bis zum 30. November lagen bereits die Verbrauchswerte aus rund 7 500 Haushalten vor; „das ist ein Drittel aller VVGG-Kunden“, freut sich Andreas Horny über die Resonanz. Und etwa zwei Drittel der bisher übermittelten Zählerstände traf direkt über den personalisierten QR-Code bei Veolia ein. Immer mehr Kunden nutzen auch das Internet, um den Zählerstand zu übermitteln: schon jetzt 20 Prozent – zusätzlich zu den Kunden, die den QR-Code gescannt haben. „Daran zeigt sich, dass die digitalen Übermittlungswege komfortabel sind und eine immer höhere Akzeptanz finden“, sagt der Kundenserviceleiter.

Wer weder den QR-Code noch das Internet nutzen möchte, kann den Zählerstand bis zum 9. Dezember unter der Nummer 03437 7493600 auch telefonisch zu den Geschäftszeiten an den Veolia-Kundenservice übermitteln. Sollten die Kunden keine Verbrauchswerte liefern, werden die Angaben geschätzt.

Der VVGG hatte in seiner Verbandsversammlung am 10. November 2022 beschlossen, ab 1. Januar 2023 öffentlich-rechtliche Gebühren zu erheben. Bisher waren das privatrechtliche Entgelte. Ausschlaggebend waren steuerliche Gründe: Auf privatrechtliche Entgelte fällt im Abwasserbereich nach einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes ab 2023 Umsatzsteuer an. Bei der öffentlich-rechtlichen Gebührenerhebung wird dies vermieden.

Die Kunden erhalten Anfang 2024 dann erstmals einen Gebührenbescheid für den Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Bisher startete die sogenannte Stichtagsablesung der Wasserzähler immer am 1. Dezember eines Jahres und endete zum 31. Januar des Folgejahres. In diesem Jahr wurde es aufgrund der Umstellungen anders geregelt.